Print und PC Lorsch


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Allgemeine Geschäftsbedingungen



I. Allgemeines, Geltungsbereich




1. Die Firma Print & PC lorsch, auch „ppcl  “ wird folgend als ppcl bezeichnet. Der Empfänger einer Leistung, einer Rechnung oder eines Angebotes wird in diesen AGB unabhängig seiner Rechtsstellung als Kunde bezeichnet.



2. Allen Angeboten, Verträgen, Lieferungen und Leistungen von ppcl liegen diese AGB zugrunde. Sie gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver­einbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen eines Kunden gelten nicht, ihnen wird hiermit widersprochen. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform sowie der rechtsverbindlichen Bestätigung durch ppcl.



3. Mit der Erteilung eines Auftrages, spätestens mit der Annahme einer Lieferung oder Leistung, gelten diese AGB als vorbehaltlos anerkannt und vereinbart.




II. Angebote, Aufträge und Vertragsschluss




1. Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen von ppcl sind stets freibleibend und unverbindlich. Im Hinblick auf Weiterentwicklungen von Produkten bleiben ppcl technische und/oder gestalterische Abweichungen von Angaben in Angeboten oder Werbemitteln vorbehalten. Gleiches gilt sinngemäss für Modell- sowie Materialänderungen. Abweichungen der genannten Art begründen keine Ansprüche gegen ppcl.



2. Annahmeerklärungen, Aufträge bzw. Bestellungen bedürfen der Schriftform, sie erlangen Rechtswirksamkeit erst nach Bestätigung durch ppcl. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.



3. Bestätigte Aufträge/Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der Ware bzw. Leistung.



4. Annullierungen von Aufträgen/Bestellungen bedürfen der Genehmigung durch JBE. Der Kunde trägt in diesem Fall ebenso wie im Fall der Verweigerung der Abnahme von bestellten Waren/Leistungen alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem betreffendem Auftrag für ppcl entstanden sind. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Kaufpreises fällig.




III. Liefertermine und Fristen




1. Von ppcl genannte Termine bzw. Fristen sind unverbindlich, sofern nicht anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Lieferzeiten bzw. Fristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und korrekter Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung, frühstens jedoch nach Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung.



2. Teillieferungen sind zulässig. Vorzeitige Lieferung ist zulässig.



3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die ppcl die Lieferung der Ware bzw. das Erbringen der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnung u.ä., auch wenn dies bei Lieferanten von ppcl oder deren Unterlieferanten eintritt), hat ppcl auch bei verbindlich vereinbarten Fristen/Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ppcl, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.




IV. Versand und Gefahrenübergang




1. Versand erfolgt auf einem von ppcl zu wählenden Weg auf Gefahr und Kosten des Kunden. Lieferungen im Inland erfolgen ausschliesslich nach Vorkasse oder per Bar-Nachnahme. Lieferungen in das Ausland erfolgen ausschliesslich nach Vorkasse.



2. Sofern der Kunde keine gegenteilige Weisung erteilt, kann ppcl jede Sendung zu Lasten des Kunden mit dem Warenwert versichern, um das Transportrisiko des Kunden zu vermindern.



3. Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde.




V. Preise




1. Preise von ppcl verstehen sich in EURO zuzüglich der Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (beachte Punkt 2).



2. Für Endverbraucher verstehen sich Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.



3. Von Preisänderungen nach bestätigtem Auftrag / bestätigter Bestellung ist der Kunde umgehend in Kenntnis zu setzen.




VI. Zahlung




1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.



2. ppcl ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen wegen älterer Schulden des Kunden entstanden, ist ppcl berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.



3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist ppcl berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem entsprechendem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.



4. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nach oder werden ppcl Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist ppcl berechtigt, die gesamte Restschuld des Kunden fällig zu stellen oder Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen.



5. Auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche durch den Kunden geltend gemacht wurden, ist er zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn ppcl ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.




VII. Eigentumsvorbehalt




1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ppcl zustehenden Forderungen, auch noch nicht entstandener Forderungen, bleiben die gelieferten Waren Eigentum von ppcl. Erlischt das (Mit-) Eigentum von ppcl durch Verbindung, so wird hiermit festgelegt, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache rechnungswertmässig auf ppcl übergeht.



2. Der Kunde ist berechtigt, gelieferte Waren im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräussern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen von unter 1. genannten Waren sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der betreffenden Waren entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits hiermit sicherungshalber in vollem Umfang an ppcl ab. Der Kunde ist bis auf Widerruf durch ppcl ermächtigt, die an ppcl abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen von ppcl oder bei Zugriff Dritter auf die entsprechenden Waren (insbesondere bei Pfändung) legt der Kunde die Abtretung von Forderungen an ppcl umgehend offen.



3. Bei rechtswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ppcl berechtigt, die entsprechenden Waren auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruches des Kunden an Dritte zu verlangen.




VIII. Gewährleistung



1. Wir gewährleisten, dass von uns gelieferte neue Ware und Produkte frei von Produktions- und Materialmängeln sind, es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten. Für gebrauchte Ware ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Kunde und ppcl nichts anderes vereinbaren oder ppcl nicht gesetzlich zwingend haftet.



2. Der Kunde hat ppcl Mängel an der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Fehler bzw. fehlende zugesicherte Eigenschaften, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind ppcl unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Falle einer Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Kunde verpflichtet, der fehlerhaften Ware eine Rechnungskopie sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen.



3. Ist ein Gewährleistungsrecht gegeben, kann ppcl nachbessern oder Ersatz liefern, die Pflicht hierzu besteht jedoch nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Nach dreimaliger Erfolglosigkeit von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Grundsätzlich gelten alle mit einem Einzelpreis ausgewiesenen Positionen und Artikel als eigenständige Sache, Wandlung oder Minderung kann nur in Ansehung dieser verlangt werden. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf den bei Wandlung gültigen Listenpreis, höchstens jedoch auf den ursprünglichen Kaufpreis.



4. Weitere Ansprüche sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf den Ersatz von Folgeschäden.



5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht a) bei Nichterreichen eines Leistungsmerkmales ohne feststellbaren substantiellen Schaden; b) für Fehler, die auf die unsachgemässe Nutzung der Ware bzw. auf die Benutzung falscher oder fehlerhafter Hard- oder Softwarekomponenten zurückzuführen sind; c) bei Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen; bei Änderungen an der Ware, dem Auswechseln von Teilen oder der Verwendung von nicht den Originalspezifikationen entsprechenden Teilen oder Verbrauchsmaterialien; d) bei mechanischer Beschädigung der Ware oder bei Schäden durch Feuer oder Wasser; e) bei normaler Abnutzung (mechanischer Verschleiss).



6. Im Falle von Reparaturen, Aufrüstungen, Tausch von Hardwarekomponenten, Neuinstallation von Software u.ä. ist der Kunde für den Erhalt von vorhandenen Programmen und Daten verantwortlich, eine Garantie für den Erfolg von Datensicherungen wird von ppcl nicht übernommen. Eine Haftung bei Verlust von Daten und/oder Programmen ist ausgeschlossen.



7. Aufgebrochene Softwarepakete und Verbrauchsmaterialien sind vom Umtausch bzw. der Rücknahme ausgeschlossen. Die Rücknahme original verschlossener Software und/oder Verbrauchsmaterialien ist nur innerhalb von 4 Wochen nach Kauf möglich.



8. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen ppcl als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.




IX. Rücknahme




Die Rückgabe von Ware ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Rückgabe ist nur auf Kulanz von ppcl möglich. Hierbei ist ppcl berechtigt, den Erstattungsbetrag um eine Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages sowie um einen Abschlag für zwischenzeitliche Nutzung und Wertminderung zu verringern.




X. Erfüllungsort




Erfüllungort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist, sowohl für den Kunden als auch für ppcl, 64653 lorsch.




XI. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht




1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb von ppcl ist Bensheim. ppcl kann wahlweise auch am Sitz des Kunden klagen.



2. Auf sämtliche Verträge mit Beteiligung von ppcl findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung.




XII. Abtretung, Teilnichtigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen




1. ppcl kann ohne vorherige Zustimmung des Kunden Rechte und Pflichten aus diesen AGB an Dritte übertragen oder abtreten.



2. Sollten einzelne der aufgeführte Bedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche bzw. rechtliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Gleiches gilt für eventuell bestehende Lücken dieser AGB.